AGB & Stornierung
Auszug aus dem Mietvertrag
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft (Mietobjekt):
Ferienwohnung Honighof, Seeweg 19, 17168 Neu Heinde für ___ Personen.
Die Wohnung darf nur von Personen bewohnt werden, die in diesem Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt (außer Terrasse). Haustiere sind nicht gestattet. Die Wohnung ist ebenerdig, aber nicht behindertengerecht ausgestattet.
(2) Die Ferienwohnung ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird u.a. mit folgender Ausstattung vermietet: Küche (Geschirrspüler, Kühlschrank, Backofen, Herd usw.), Wohnzimmer (ausklappbares Schlafsofa Liegefläche 140 x 200 cm, TV, Radio, CD), Schlafzimmer mit Doppelbett (180 x 200 cm) und Kleiderschrank, Duschbad (WC, Dusche, Waschbecken, Waschmaschine), Terrasse und Gartenzugang, Kleinkind-Reisebett, Hochstuhl.
(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Wohnungsschlüssel, diese werden bei Anreise bzw. Abreise persönlich ausgehändigt.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ____________ bis __________ an den Mieter vermietet.
(2) Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 14 Uhr oder nach persönlicher Absprache.
(3) Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 11 Uhr oder nach Vereinbarung.
(4) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
Kosten für Strom, Wasser, Heizung Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung sind im Mietpreis enthalten. Der Mietpreis richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen. Zusätzlich ist grundsätzlich eine Gebühr für die Endreinigung in Höhe von 50,-€ fällig.
Erforderlich ist eine Anzahlung von 25% in den nächsten 7 Tagen nach Buchung. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.
Falls der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug gerät, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mietvertrag wird erst rechtskräftig, sobald der Mietvertrag (unterschrieben vom Mieter) dem Vermieter vorliegt und die Anzahlung vom Mieter geleistet wurde.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten:
Stornierungskosten
· Ab Buchungsdatum 10 %
· Ab 44 Tage vor Anreise 30 %
· Ab 32 Tage vor Anreise 60 %
· Ab 21 Tage vor Anreise 80 %
· Ab 11 Tage vor Anreise 90%
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich (per Email oder postalisch) erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände ist pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich in geeigneter Form dem Vermieter zu melden (Handy-Nr. 0151-4031 5599).
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen gelten als nicht geschrieben.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland